In jedem zweiten Video über Affiliate-Marketing geht es um Hooks, Reichweite und Provisionen. In fast keinem geht es um den Teil, der dich tatsächlich Geld kosten kann, wenn du ihn ignorierst.
Dieser Leitfaden fasst zusammen, was in Deutschland gilt: Kennzeichnung, Impressum, Gewerbe, Steuern und die Sonderfälle rund um Elterngeld, BAföG und Arbeitsvertrag. Verständlich, ohne Paragrafenwust – aber mit den richtigen Normen, damit du weißt, wonach du suchst.
Wichtig: Dieser Beitrag ist eine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall ist der Steuerberater oder die zuständige Stelle zuständig.
1. Werbekennzeichnung
Der Grundsatz ist schlicht: Wer für einen Link eine Provision bekommt, verfolgt einen kommerziellen Zweck – und der muss für den Zuschauer erkennbar sein.
Rechtlich hängt das an § 5a Abs. 4 UWG: Der kommerzielle Zweck muss kenntlich gemacht werden, sofern er sich nicht bereits aus den Umständen ergibt. Diese Ausnahme klingt bequemer, als sie ist – auf sie sollte sich niemand verlassen, der gerade anfängt.
| Ausreichend | Nicht ausreichend |
|---|---|
| „Werbung" sichtbar im Video | ein einzelnes Sternchen ohne Erklärung |
| „Anzeige" am Anfang der Beschreibung | Hinweis am Ende einer langen Beschreibung |
| Kennzeichnung in der Sprache des Publikums | „ad" oder „sponsored" für deutschsprachige Zuschauer |
| Hinweis auf jedem werblichen Beitrag | einmaliger Hinweis im Profil |
Praktische Regel: Der Hinweis muss ohne Scrollen, ohne Aufklappen und ohne Nachdenken wahrnehmbar sein. Wer überlegen muss, ob es Werbung ist, wurde nicht ausreichend informiert.
2. Impressum – auch ohne eigene Website
Hier gibt es zwei verbreitete Irrtümer. Der erste: „Ich habe keine Website, also brauche ich kein Impressum." Der zweite: „Mein Impressum steht seit Jahren, das passt schon."
Zum ersten: Die Pflicht knüpft an geschäftsmäßige digitale Dienste an, nicht an eine Domain. Ein Social-Media-Profil, über das du mit Provisionsabsicht auftrittst, fällt darunter – ebenso deine Bio-Link-Seite. Ein aus dem Profil klar verlinkter Impressumshinweis wurde von der Rechtsprechung grundsätzlich als ausreichend angesehen.
Zum zweiten: Das Telemediengesetz wurde im Mai 2024 vom Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst. Die Inhalte des alten § 5 TMG stehen nahezu unverändert in § 5 DDG. Wer weiterhin „Angaben gemäß § 5 TMG" schreibt, verweist auf eine nicht mehr geltende Norm – ein formaler Fehler, der abgemahnt werden kann. Für Verstöße gegen die Impressumspflicht sieht das Gesetz einen Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro vor.
Ins Impressum gehören mindestens: Name, ladungsfähige Anschrift – kein Postfach –, E-Mail-Adresse, bei Gesellschaften die Vertretungsberechtigten und das Register, sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
3. Gewerbe anmelden
Ein Gewerbe liegt vor, wenn die Tätigkeit selbstständig, planmäßig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Es gibt keine Umsatzschwelle, ab der die Anmeldepflicht beginnt.
Konkret: Wer regelmäßig Inhalte mit Affiliate-Links veröffentlicht, um damit Geld zu verdienen, erfüllt diese Merkmale in aller Regel von Anfang an – auch wenn im ersten Monat null Euro fließen. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt und kostet meist einen niedrigen zweistelligen Betrag.
4. Steuern
Drei Steuerarten sind relevant, und sie werden häufig durcheinandergebracht:
| Steuerart | Wann relevant |
|---|---|
| Einkommensteuer | immer – Provisionen sind Einnahmen und gehören in die Steuererklärung |
| Umsatzsteuer | sofern du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst |
| Gewerbesteuer | erst ab einem Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 € |
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wurde 2025 neu gefasst: Sie greift, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Maßgeblich sind vereinnahmte Entgelte, also Einnahmen – nicht der Gewinn. Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr gerissen, endet die Regelung sofort mit dem betreffenden Umsatz, nicht erst zum Jahresende.
Zwei Dinge, die Anfänger regelmäßig überraschen: Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer – Einkommensteuer und Gewerbeanmeldung bleiben davon unberührt. Und es gibt keinen Freibetrag, ab dem Affiliate-Einnahmen „nicht zählen": Angeben musst du sie immer.
Tipp aus der Praxis: Leg von Anfang an ein separates Konto an und lege pauschal einen Teil jeder Provision zurück. Wer im ersten Jahr alles ausgibt und im zweiten die Nachzahlung bekommt, erlebt eine unangenehme Überraschung.
5. Die Sonderfälle: Elterngeld, BAföG, Arbeitsvertrag
Genau hier entstehen die teuersten Fehler, weil sie erst Monate später auffallen.
- Elterngeld: Einkommen während des Bezugszeitraums kann die Höhe mindern. Selbstständige Einkünfte werden anders behandelt als Angestelltengehalt.
- BAföG: Es gelten Einkommensgrenzen; Überschreitungen führen zu Rückforderungen.
- Bürgergeld und Wohngeld: Einnahmen sind meldepflichtig und werden angerechnet.
- Arbeitsvertrag: Viele Verträge verlangen die Anzeige oder Genehmigung von Nebentätigkeiten. Ein Verstoß ist ein arbeitsrechtliches Problem, unabhängig vom Steuerrecht.
Alle vier Punkte klärt man vorher mit der jeweils zuständigen Stelle. Eine Frage vor dem Start kostet zwanzig Minuten; eine Rückforderung nach zwölf Monaten kostet erheblich mehr.
6. Daten und Cookies
Sobald du eigene Seiten betreibst – etwa eine Bio-Seite oder einen Funnel – gilt zusätzlich das Datenschutzrecht: Datenschutzerklärung, und für Statistik- oder Marketing-Werkzeuge eine vorherige Einwilligung, bevor irgendeine Kennung im Browser gelesen oder gesetzt wird. Reine Reichweitenmessung ohne Kennung ist davon zu unterscheiden.
Wer E-Mail-Adressen einsammelt, braucht zudem ein sauberes Double-Opt-in und einen jederzeit möglichen Widerruf – dazu mehr im Beitrag E-Mail-Liste als Affiliate aufbauen.
Deine Checkliste vor dem ersten Link
- 1Kennzeichnung festgelegt – „Werbung" sichtbar im Beitrag und am Anfang der Beschreibung.
- 2Impressum erstellt, mit ladungsfähiger Anschrift und Verweis auf § 5 DDG, aus dem Profil verlinkt.
- 3Gewerbeanmeldung geprüft und gegebenenfalls erledigt.
- 4Separates Konto eingerichtet, Rücklage für Steuern eingeplant.
- 5Sonderfälle geklärt: Elterngeld, BAföG, Arbeitsvertrag.
- 6Datenschutzerklärung auf eigenen Seiten, Einwilligung vor Statistik-Werkzeugen.
Fazit
Der rechtliche Teil des Affiliate-Marketings ist kein Hexenwerk – er ist nur unbeliebt. In der Summe sind es ein Nachmittag Arbeit und danach ein paar wiederkehrende Handgriffe.
Der Unterschied zwischen einem Hobby, das irgendwann Ärger macht, und einem kleinen Unternehmen, das sauber läuft, liegt fast vollständig in dieser Liste. Arbeite sie einmal ab, bevor dein erster Beitrag online geht.
Wenn du danach mit dem Aufbau starten willst: Leg dir kostenlos einen Account an und lies weiter in unserer Digistore24-Anleitung für Anfänger.